Inhaltsbeschreibung ausgesuchter resp. aktueller Aufsätze; weitere Publikationen siehe Liste.
Freischaffende und Freelancer/innen in Medien, IT und Kunst/Kultur sind
Vorboten eines umfassenden Strukturwandels der Wirtschaft. In ihren
Laufbahnen, Erwerbsstrategien und Lebensstilen spiegeln sich Entwicklungen,
die heute zunehmend unser Arbeiten und Leben bestimmen. Die Beiträge in
diesem Band werfen Schlaglichter auf das Freischaffen und Freelancing als
Ausdruck aktueller Transformationen der Arbeitsgesellschaft. Freischaffende
selbst, Expertinnen/Experten aus Praxis und Wissenschaft schildern die mit der
«Neuen Selbstständigkeit» verbundenen Chancen und Risiken, bieten Einblick in
ihre Erfahrungen und Daten.
Die hier versammelten Autorinnen und Autoren wenden sich an alle, die sich für
das Freischaffen und Freelancen interessieren oder bereits als Selbstständige
tätig sind. Nicht zuletzt sprechen sie all jene an, die sich Gedanken darüber
machen, wie das Verhältnis zwischen Leben und Arbeiten in unserer Wissensund
Kreativgesellschaft neu zu bestimmen und zu organisieren ist. Porträts von
Berufsverbänden und Gewerkschaften, die heute bereits die Interessen von
Freischaffenden und Freelancer/innen in der Kreativ-, Medien- und IT-Wirtschaft
vertreten, finden sich unter http://entrepreneurship.zhdk.ch.
2010, 192 Seiten, Format 17 x 24 cm, broschiert
CHF 52.– / EUR 37.80 (D), ISBN 978-3-7281-3291-8
Schriften zur Rechtspsychologie, Band 10
Herausgegeben von Mischa Senn und Adelheid Kühne
Mit Beiträgen von: Adelheid Kühne, Brigitte Tag, Elisabeth Holzleithner, Mischa Senn, Dore Heim, Nanna Lüth, Wiebke Trunk, Carmen Mörsch, Nora Landkammer, Sandra Ortmann, Hansel Sato und Kea Wienand
Der Band führt im ersten Teil mit historischen und theoriegeleiteten Beiträgen in die Analyse struktureller, symbolischer und rechtlicher Diskriminierungen ein. Im zweiten Teil wird das Thema aus kommunikationsrechtlicher Perspektive betrachtet und es werden Möglichkeiten präsentiert, Praxen der Diskriminierung nicht nur wahrzunehmen, sondern durch Interventionen zu unterbrechen.
Konzepte - Praktiken - Medien
Mit Beiträgen von Hansjörg Betschart, Elke Bippus, Corina Caduff, Martin Christ, Peter Eberhard, Michael Eidenbenz, Petra Eisele, Andrea Gleiniger, Hans Höger, Beate Mohr, Werner Oeder, Jacqueline Otten, Franz Reichle, Dorothee Richter, Giaco Schiesser, Mischa Senn, Marion Strunk
ISBN 978-3-906437-22-4
CHF 32.–
Bestellung online
Der vorliegende Band thematisiert «Autorschaft» im Rahmen sämtlicher Künste – Architektur, Design, Film, Kunst, Literatur, Musik, Theater sowie des Rechts. Die Beiträge präsentieren analytische Reflexionen sowie Beispiele aus der aktuellen Praxis. Sie zeigen, dass wir uns gegenwärtig in einer Phase unfester und prekärer Autorschaften befinden, in der um Rechte und Herrschaft neu gerungen wird. Der Beitrag von Mischa Senn befasst sich mit der kulturrechtlichen Perspektive.
Handbuch des Schweizerischen Kommunikations- und Immaterialgüterrechts für Studium und Praxis
CHF 44.–/ Stud. CHF 35.–
Bestellen via E-Mail für Studierende
Weitere Bestellungen
Das Lehrbuch «kommunikationsrecht.ch» dient den Studierenden als Lehrmittel und ist komplementär konzipiert: Das Buch als Papiervorlage, weitere Informationen und Dokumentationen (Fälle, Beispiele, Rechtsgrundlagen) sind auf der Website abrufbar.
Die zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft (HSW) Luzern konzipierte Publikation richtet sich an Studierende im Bereich Kunst und Gestaltung sowie Kommunikation (PR, Werbung).
Nebst den drei Herausgebern (Ueli Grüter/Martin Schneider/Mischa Senn) beteiligen sich weitere Autoren (u.a. Peter Studer, Bruno Baeriswyl) daran.
Weitere Präsentationen folgen in Kürze
Man spricht häufig von herabsetzender und meint damit diskriminierende Werbung. Dabei handelt es sich aber um zwei verschiedene Tatbestände, weshalb der Beitrag versucht, die unterschiedlichen Arten diskriminierender Werbung zu systematisieren und die Besonderheiten der einzelnen Fallgruppen aufzuzeigen. Entsprechend werden neben der eigentlichen herabsetzenden Werbung die Diskriminierungstatbestände allgemeiner Art dargelegt. Diese betreffen beispielsweise Werbung, welche die Menschenwürde, die Würde des Geschlechts, die religiöse Überzeugungen oder das Sittlichkeitsempfinden verletzt. Auch wenn die Zahl ergangener Gerichtsentscheide dazu relativ gering ist, ist deren Bedeutung gerade in Zeiten des steten Wertewandels nicht zu unterschätzen.
Immerhin hat sich neben staatlichen Gerichten vor allem die Schweizerische Lauterkeitskommission mit solchen Fällen zu befassen, weshalb ihre Rechtsprechung eine besondere Erwähnung erhält.
Bei der Beurteilung solcher Fälle stellt sich im Besonderen die Frage, nach welchen weiteren Kriterien zu entscheiden ist. Nebst der Prüfung der gesetzlichen Tatbestandsmässigkeit sind somit – wie bei kommerzieller Kommunikation (d.h. werblicher Äusserungen) generell – die Gesichtspunkte der Rezeption und des Verständnishorizontes des massgebenden Publikums zu berücksichtigen. Die Erläuterung dieser Kriterien ist Gegenstand des letzten Abschnittes des Beitrags.
Die Frage der Geschlechterdiskriminierung erfährt in verschiedenen Bereichen eine sehr unterschiedliche Sensibilisierung. Betrachtet man dieses Thema in kommunikationsbezogenen Bereichen wie Kunst, Medien und Werbung, scheint das Bewusstsein gegenüber Geschlechterdiskriminierung allgemein kaum ausgeprägt, und entsprechend findet sich hierzu keine rechtliche Abhandlung. Diese Aspekte werden im Aufsatz näher untersucht.
Satire ist eine Form der Kommunikation. Sie geniesst den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit, und – da sie eine ästhetische Meinungsäusserung darstellt – zugleich auch den Schutz der Kunstfreiheit. Gleichzeitig kollidieren satirische Äusserungen häufig mit anderen «Grundrechten», sodass die Situation einer Grundrechtskollision vorliegt. Die Theorie der Grundrechtskollision verlangt eine differenzierte Interessenabwägung bei Rechtsfällen, die durch satirische Äusserungen provoziert worden sind. Diese Konstellation bedingt ein aus einer interdisziplinär ausgerichteten Erkenntnis methodisch adäquates Vorgehen zur rechtlichen Beurteilung des Satirischen. *
Ausgehend von den Grundlagen typographischer Schriftzeichen und ihrem historischen Hintergrund stellt dieser Beitrag die Schutzmöglichkeiten von «Schriften» dar. Vor dem Hintergrund der weltweit sowohl kulturell als auch ökonomisch beträchtlichen Bedeutung von Schriftzeichen werden die Aspekte innerhalb der immaterialgüterrechtlichen Schutzbestimmungen untersucht. Dabei galt es auch die vielfältigen Möglichkeiten mittels typographischer Gestaltung und nicht zuletzt mittels «Computerschriften» zu berücksichtigen.
Werbung mit E-Mails als Form des Direkt-Marketings wird von vielen als unangenehm, wenn nicht sogar meist als belästigend empfunden. Dieser Umstand wird durch Untersuchungen eindrücklich belegt. Abgesehen von der geringen bis fehlenden Akzeptanz kann gegen E-Mail-Werbung gleich unter verschiedenen rechtlichen Titeln vorgegangen werden. E-Mail-Werbung scheint also keine besonders verheissungsvolle Werbe-Methode zu sein.
Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fallen Meinungsäusserungen zu kommerziellen Zwecken auch in den Anwendungsbereich der Meinungsäusserungsfreiheit. Deshalb sind bei der rechtlichen Beurteilung werblicher Äusserungen die spezifischen Kriterien dieses Grundrechts adäquat anzuwenden. *
Der Grundsatz des objektiven Bewerbungsmassstabs hat allgemeine Bedeutung in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten. Während sich die Beurteilung insbesondere im Immaterialgüterrecht auf den jeweilig massgebenden Verkehrskreis abstützt, wird im Medienrecht nach wie vor von einem ausgesprochen undifferenzierten Durchschnittsleser ausgegangen. Dabei wird verkannt, dass die pluralistische Struktur unserer heutigen Gesellschaft kaum mehr eine normative Verallgemeinerung, sondern eine differenzierte Betrachtung des Verständnisses der konkreten Personenkreise verlangt. Gerade dies ist aber vielfach keine Rechtsfrage, sondern eine Frage tatsächlicher Natur. *
In der schweizerischen Rechtsprechung ist ein einigermassen methodisches Vorgehen zur rechtlichen Beurteilung satirischer Äusserungen kaum festzustellen. Das hat verschiedene Gründe, beruht aber auch auf teilweise mangelndem Verständnis von Fragen der Auslegung ästhetischer Äusserungen und der Rezeptionswirkung. Eine adäquate Rezeption satirischer Äusserungen kann aber nur methodisch richtig erfolgen, wenn sowohl die rechtlich-dogmatischen als auch die ausserrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden. *
In der schweizerischen Rechtsprechung ist ein einigermassen methodisches Vorgehen zur rechtlichen Beurteilung satirischer Äusserungen kaum festzustellen. Das hat verschiedene Gründe, beruht aber auch auf teilweise mangelndem Verständnis von Fragen der Auslegung ästhetischer Äusserungen und der Rezeptionswirkung im Allgemeinen. Zudem wird das Vorliegen einer Grundrechtskollision nicht wahrgenommen. Eine adäquate Rezeption satirischer Äusserungen kann aber nur methodisch richtig erfolgen, wenn sowohl die rechtlich-dogmatischen als auch die ausserrechtlichen Grundlagen berücksichtigt werden.
* Keine elektronische Vorlage vorhanden. Ein Papierexemplar kann beim Autor bestellt werden.
Schweizerische Lauterkeitskommmission
Beiträge von Mischa Senn in der Zeitschrift sic! siehe auch unter: