Das ZKR wurde im Sommer 2006 gegründet. Es ist als fachlich autonome Institution im Institut Cultural Studies (ICS) innerhalb der Zürcher Hochschule der Künste integriert. Die Leitung hat Prof. Dr. iur. Mischa Charles Senn.
mischa.senn@zhdk.ch
Durchführung von Lehrveranstaltungen und Tagungen zum Kulturrecht sowie zu dessen begleitenden Rechtsgebieten (wie Vertrags- und Lizenzrecht), ferner zum Hochschulrecht und zum Gleichstellungsrecht.
Das Kulturrecht erfasst die Rechtsgebiete Kommunikationsrecht (Medien, Kunst- und Werberecht) und Immaterialgüterrecht (vor allem Urheber-, Design-, Marken- und Patentrecht).
Ziel des ZKR ist u.a., dass der Lehrbetrieb im Bereich des Kulturrechts innerhalb der Zürcher Hochschule der Künste einheitlich und mit einem einer Hochschule entsprechenden Standard angeboten wird.
Die entsprechenden Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen sind Teil der modularisierten Lehrangebote.
Die Forschungstätigkeit im Sinn wissenschaftlicher Arbeiten und Erkenntnisvermittlung findet in den beschriebenen Rechtsgebieten statt; Ergebnisse sind Publikationen (siehe => «Publikationen»).
Weiter werden auf dem rechtlichen Gebiet der Kunst und Gestaltung Forschungstätigkeiten und entsprechende Publikationen sowie gemeinsame (inter- und transdisziplinäre) Veranstaltungen mit anderen Institutionen angeboten (siehe => «Aktuelles» bzw. => «Dienstleistungen»).
Da die Verwertung der Rechte der Hochschule (z.B. Design- oder Patentrechte) immer grössere Bedeutung erlangt, wird die Verwertung zentral koordiniert. Studierende, Dozierende und auch Dritte können sich ans ZKR wenden.
Das ZKR bietet Rechtsberatung für Studierende, Dozierende, Alumnis und auch Dritte in den erwähnten Rechtsgebieten an.
Weitere Dienstleistungen (beispielsweise Gutachten, Beratung bei der Patentierung und Lizenzierung von Forschungsresultaten, Firmengründungen) bietet das ZKR an.